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WRP 2019, 1517
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Zeitnahe Nachbesserung des Verfügungsantrags nach Hinweisen des Gerichts (Urteil vom 28.03.2019, 3 U 117/18)

Dass der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts seinen Antrag nachgebessert und zudem weitere Abbildungen des angegriffenen Produkts einreicht, ist nicht dringlichkeitsschädlich, wenn dies nach den gerichtlichen Hinweisen zeitnah geschieht.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2019, 1517 (Urteil vom 28.03.2019, 3 U 117/18)

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