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WRP 2022, 897
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Zur Bestimmung eines zum Begehungsort i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 2 GeschGehG zählenden Erfolgsorts (Beschluss vom 31.03.2022, 6 W 15/22)

Für die Bestimmung eines zum Begehungsort im Sinn der Zuständigkeitsregel in § 15 Abs. 2 S. 2 GeschGehG zählenden Erfolgsorts kommt es nicht darauf an, wo eine Beeinträchtigung des Geschäftsgeheimnisses für dessen Inhaber spürbar geworden ist (Schadensort), wie namentlich am Ort dessen Sitzes. Als – neben dem Handlungsort – zuständigkeitsbegründender Erfolgsort kommt nur der Ort des Eintritts eines zum Haftungstatbestand einer gem. …

OLG Karlsruhe, WRP 2022, 897-899 (Beschluss vom 31.03.2022, 6 W 15/22)

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