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WRP 2018, 1117
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Makleranrufe auf Immobilienanzeige „von Privat“ (Urteil vom 12.06.2018, 8 U 153/17)

Wer als Verbraucher eine Anzeige geschaltet hat, in der er eine Eigentumswohnung zum Verkauf „von Privat“ anbietet und dabei zur Kontaktaufnahme seine Telefonnummer angibt, erklärt seine ausdrückliche Einwilligung in Telefonanrufe von Kaufinteressenten, auch in solche von Maklern, die sich für ihre Suchkunden für die angebotene Wohnung interessieren.

OLG Karlsruhe, WRP 2018, 1117-1119 (Urteil vom 12.06.2018, 8 U 153/17)

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