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WRP 2013, 226
OLG München 
Zivilrecht: „Abofallenbetreiberin das Handwerk legen“ (Urteil vom 15.11.2012, 29 U 1481/12)

Der Aufruf einer Verbraucherzentrale, Banken zur Kündigung von Konten aufzufordern, welche Betreiber so genannter Abofallen im Internet bei ihnen unterhalten, kann von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) gedeckt sein.

OLG München, WRP 2013, 226-228 (Urteil vom 15.11.2012, 29 U 1481/12)

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