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WRPL 2017, 1
OLG Koblenz 
Bezugnahme auf RAL Gütezeichen (Urteil vom 13.04.2016, 9 U 1240/15)

Die im Rahmen einer Zertifizierung erfolgende Bezugnahme auf die Erfüllung der Anforderungen des RAL-Gütezeichens (RAL = Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) stellt dann eine unlautere Rufausbeutung dar, wenn der RAL dem Anbieter oder für das Produkt ein Gütezeichen nicht vergeben hat. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

OLG Koblenz, WRPL 2017, Heft 01, Online, - (Urteil vom 13.04.2016, 9 U 1240/15)

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