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WRPL 2020, 1
LG Aurich 
“Fachpraxis für Kieferorthopädie” (Urteil vom 01.09.2020, 3 O 25/20)

Die von einem Zahnarzt geführte Bezeichnung “Fachpraxis für Kieferorthopädie” ist irreführend, wenn der Zahnarzt die nach Weiterbildungsrecht vorgesehene Bezeichnung als “Fachzahnarzt für Kieferorthopädie” nicht erworben hat. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Aurich, WRPL 2020, Heft 12, Online, - (Urteil vom 01.09.2020, 3 O 25/20)

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