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WRPL 2018, 1
OLG München 
Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite (Beschluss vom 05.02.2018, 29 W 1855/17)

Eine Addition der Einzelstreitwerte nach § 39 Abs. 1 GKG findet beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite nicht statt, soweit die Streitgegenstände gegen den ausgeschiedenen und neuen Beklagten wirtschaftlich identisch sind.

OLG München, WRPL 2018, Heft 04, Online, - (Beschluss vom 05.02.2018, 29 W 1855/17)

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