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WRPL 2012, 1
LG Leipzig 
Haftung für Einrichtungsgegenstände einer Ferienwohnung (Urteil vom 16.09.2011, 8 0 696/11)

Eine Klausel, wonach der Mieter einer Ferienwohnung für das Fehlen von Einrichtungsgegenständen haftet, wenn er es unterlässt, den Vermieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, ist unzulässig.

LG Leipzig, WRPL 2012, Heft 01, Online, - (Urteil vom 16.09.2011, 8 0 696/11)

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