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WRPL 2012, 1
LG München I 
Keine Streitwertminderung bei Unterlassungserklärung nach Zustellung der einstweiligen Verfügung (Urteil vom 11.09.2012, 7 O 20136/08)

Die Tatsache, dass ein Patentverletzer nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung eine Unterlassungserklärung abgibt, wirkt sich nicht mindernd auf den Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens aus.

LG München I, WRPL 2012, Heft 12, Online, - (Urteil vom 11.09.2012, 7 O 20136/08)

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