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WRPL 2016, 1
LG Itzehoe 
Motorenölfreigabe (Urteil vom 22.07.2016, 2 O 361/15)

Eine Freigabe von bestimmten Motorenölen besagt nicht, welche Eigenschaften ein Öl allgemein aufweist. Sie besagt vielmehr, dass ein Fahrzeughersteller genau für dieses Öl geprüft und bestätigt hat, dass es für bestimmte, von ihm hergestellte Motoren verwendet werden kann.

LG Itzehoe, WRPL 2016, Heft 11, Online, - (Urteil vom 22.07.2016, 2 O 361/15)

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