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WRPL 2019, 1
LG Berlin 
Ordnungsgeld für Google-Adwords Anzeige (Beschluss vom 28.02.2019, 52 O 255/17)

Ist einem Unterlassungsschuldner unter dem Aspekt der Irreführung gerichtlich untersagt worden, mit der Angabe “Verkauf Ihres Hauses zum Höchstpreis” und/oder “Höhere Verkaufserlöse” zu werben, liegt ein kerngleicher Verstoß vor, wenn im Rahmen einer Google-Adwords-Anzeige mit den Worten “zum Höchstpreis verkaufen” geworben wird.

LG Berlin, WRPL 2019, Heft 06, Online, - (Beschluss vom 28.02.2019, 52 O 255/17)

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