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WRPL 2014, 1
LG Berlin 
Provision für Immobilienvermittlung (Beschluss vom 17.01.2014, 15 O 16/14)

Das Versprechen einer vertraulich gezahlten Provision durch einen Immobilienmakler für die Vermittlung eines Eigentümers, der mit Hilfe dieses Maklers seine Immobilie veräußert, ist als verdeckte Laienwerbung unzulässig. Die fehlende datenschutzrechtliche Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten des Eigentümers begründet zusätzlich den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens (Leitsätze der Wettbewerbszentrale).…

LG Berlin, WRPL 2014, Heft 05, Online, - (Beschluss vom 17.01.2014, 15 O 16/14)

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