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WRPL 2013, 1
LG Bielefeld 
Sonnenbrille (Beschluss vom 21.08.2013, 16 O 57/13)

Es ist irreführend, in der Werbung den Verkauf einer “Sonnenbrille” anzukündigen, wenn zum angegebenen Preis nur die Fassung und keine dunklen Gläser abgegeben werden. Daran ändert auch eine Sternchenauflösung nichts, die nur Hinweise dazu enthält, was die Brille kosten soll, wenn sie mit Korrekturgläsern ausgestattet wird (Leitsätze der Wettbewerbszentrale).

LG Bielefeld, WRPL 2013, Heft 11, Online, - (Beschluss vom 21.08.2013, 16 O 57/13)

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