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WRPL 2013, 1
OLG Naumburg 
Verkehrsvertrag (Beschluss vom 06.12.2012, 2 Verg 5/12)

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn eine Mehrheit von (einheitlich handelnden) Auftraggebern im Antrag entgegen § 108 Abs. 2 Nr. 2 GWB nicht ordnungsgemäß bezeichnet ist. Die Grundsätze der notwendigen Streitgenossenschaft sind im Nachprüfungsverfahren entsprechend anzuwenden.

OLG Naumburg, WRPL 2013, Heft 04, Online, - (Beschluss vom 06.12.2012, 2 Verg 5/12)

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