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WRPL 2017, 1
BGH 
Vorrang der Individualvereinbarung (Beschluss vom 25.01.2017, XII ZR 69/16)

Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Indi-vidualvereinbarung nach § 305b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen.

BGH, WRPL 2017, Heft 04, Online, - (Beschluss vom 25.01.2017, XII ZR 69/16)

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