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ZFWG 2017, 332
VG München 
Beschränkungen einer Buchmachererlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von Pferdewetten überwiegend rechtswidrig (Urteil vom 20.12.2016)

Ein Verbot der Buchmacherwette zum Totalisatorkurs lässt sich weder auf das RennwLottG noch auf Vorschriften des GlüStV stützen.

VG München, ZfWG 2017, 332 (Urteil vom 20.12.2016)

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