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ZFWG 2007, 355
BGH 
Fristlose Kündigung eines Lottoannahmestelleninhabers wegen Missachtung eines strafrechtlich relevanten Verbots der Werbung und der Annahme von Spielaufträgen in anderen Bundesländern

(§ 286 StGB a. F., Blockvertrag der deutschen Lotto- und Totounternehmen). BGH, Urteil vom 26.10.1961 – VII ZR 177/60 –.

ZfWG 2007, S. 355

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