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ZFWG 2020, 248
OVG Nordrhein-Westfalen 
Keine Erhebung kommunaler Wettbürosteuer für außerhalb des Wettbüros abgegebene Wetteinsätze (Urteil vom 17.01.2020, 14 A 1843/19)

Kommunale Wettbürosteuer darf nur auf Wetteinsätze erhoben werden, die vor Ort im Wettbüro abgegeben wurden. Außerhalb des Wettbüros über das Internet abgegebene Wetteinsätze unterliegen auch dann nicht der Wettbürosteuer, wenn der Wettbürobetreiber für diese Wetteinsätze infolge der Nutzung eines von ihm angelegten Kundenkontos eine Vermittlungsprovision erhält.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2020, 248-251 (Urteil vom 17.01.2020, 14 A 1843/19)

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