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ZFWG 2020, 79
OVG Berlin-Brandenburg 
Maßgeblicher Zeitpunkt für Zuverlässigkeitsbeurteilung nach dem MindAbstUmsG Berlin (Beschluss vom 11.04.2019, 1 S 69.18)

Im Sonderverfahren des § 1 Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin (MindAbstUmsG Bln) kommt es für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des antragstellenden Bestandsunternehmens auf den Zeitpunkt der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 2 Abs. 1 MindAbstUmsG Bln an. Ein danach erfolgter Geschäftsführungswechsel ist unbeachtlich.

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2020, 79 (Beschluss vom 11.04.2019, 1 S 69.18)

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