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ZFWG 2020, 80
VG Gelsenkirchen 
Nach Änderung der Bemessungsgrundlage rechtmäßige Erhebung einer Wettbürosteuer (Urteil vom 19.07.2019, 2 K 61/19)

Die satzungsmäßige Erhebung einer Wettbürosteuer, die als Bemessungsgrundlage für die Erhebung an die für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Beträge anknüpft, ist rechtmäßig und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

VG Gelsenkirchen, ZfWG 2020, 80 (Urteil vom 19.07.2019, 2 K 61/19)

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