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ZFWG 2019, 140
OVG Berlin-Brandenburg 
Später hinzutretende Schulstandorte können Härtefall für Bestandsspielhalle begründen (Beschluss vom 26.09.2018, OVG 1 S 41.18)

Schulstandorte, die nach Aufnahme eines nach § 33 i Abs 1 Satz 1 GewO erlaubten Spielhallenbetriebs und nach Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin am 2. Juni 2011, jedoch vor Ablauf des in § 5 Abs. 3 MindAbstUmsG Bln bestimmten Zeitpunkts (5. Juli 2016) in räumlicher Nähe zu einer Spielhalle (200 m) hinzutreten, können einen Härtefall begründen, der eine Befreiung von dem Abstandsgebot zu Schulen gemäß § 2 Abs. …

OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2019, 140-142 (Beschluss vom 26.09.2018, OVG 1 S 41.18)

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