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ZLR 2017, 472
BVerfG 
1. Bundesverfassungsgericht – „Glucosaminsulfat“ (Beschluss vom 15.12.2016, 2 BvR 221/11)

Die Annahme des Bundesgerichtshofes, die Auslegung von Art. 14 Abs. 9 Lebensmittel-Basis-VO und damit des entscheidungserheblichen Unionsrechts sei eindeutig, kann nicht mehr als vertretbar angesehen werden.

BVerfG, ZLR 2017, 472-490 (Beschluss vom 15.12.2016, 2 BvR 221/11)

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