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ZNER 2010, 299
LG Arnsberg 
10. Zur Auslegung des § 5 EEG 2009 hinsichtlich der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes (Urteil vom 06.05.2010, I-4 O 434/09)

Für den Netzanschluss nach § 5 Abs. 1 S. 1 EEG kommt es neben der Spannungsgeeignetheit des Verknüpfungspunktes nicht darauf an, ob das Netz für die Abnahme des Stroms noch verstärkt werden muss.

LG Arnsberg, ZNER 2010, 299-301 (Urteil vom 06.05.2010, I-4 O 434/09)

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