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ZNER 2010, 417
LG Dortmund 
14. Kein Verfügungsgrund im Eilverfahren bezüglich einer Stromnetzübernahme, wenn Auskunftsansprüche schon lange vor Auslaufen des Konzessionsvertrags eingeräumt waren (Beschluss vom 04.02.2010, 13 O 5/10 Kart.)

Wenn in einem Konzessionsvertrag vorgesehen ist, dass der Gemeinde Informationsrechte für die Ermittlung des Netzentgelts schon vier oder drei Jahre vor Vertragsende eingeräumt sind, diese aber nicht geltend gemacht wurden, besteht keine Eilbedürftigkeit für die Herausgabe dieser Daten mittels einstweiliger Verfügung.

LG Dortmund, ZNER 2010, 417 (Beschluss vom 04.02.2010, 13 O 5/10 Kart.)

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