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ZNER 2017, 522
OVG Münster 
14. WEA: Befreiung vom Bauverbot eines Landschaftsschutzgebietes (Beschluss vom 27.10.2017, 8 A 2351/14)

Das allgemeine Interesse am Ausbau regenerativer Energien stellt ein besonderes öffentliches Interesse im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG dar, begründet jedoch keinen allgemeinen Vorrang vor dem Landschaftsschutz.

OVG Münster, ZNER 2017, 522-523 (Beschluss vom 27.10.2017, 8 A 2351/14)

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