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ZNER 2011, 341
OLG Stuttgart 
16. Zur Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bei Klauseln in Strom-Sonderkundenverträgen (Urteil vom 28.10.2010, 2 U 46/10)

Eine Umzugsklausel in einem Strom-Sonderkundenvertrag ist nach § 307 BGB überprüfbar. Sie ist aber dann nicht unangemessen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist. Das ist hier der Fall.

OLG Stuttgart, ZNER 2011, 341-343 (Urteil vom 28.10.2010, 2 U 46/10)

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