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ZNER 2017, 529
OVG Koblenz 
17. Windenergie: Erfordernis der drittschützenden Wirkung bei relativen Verfahrensfehlern nach UVPG; Lärmimmissionen (Beschluss vom 17.10.2017, 8 B 11345/17)

§ 10 BImSchG und die 9. BImSchV sind abschließende Regelungen über die im immissionsschutzrechtlichen Verfahren durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung; daneben sind die Regelungen des UVPG nicht ergänzend anwendbar.

OVG Koblenz, ZNER 2017, 529-533 (Beschluss vom 17.10.2017, 8 B 11345/17)

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