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ZNER 2012, 109
Schlichtungsstelle Energie 
18. Erste Sachentscheidung der Schlichtungsstelle Energie zu Streitigkeiten über Bonuszahlungen (Beschluss vom 30.12.2011)

Die wortgenaue Auslegung einer Bonusregelung in AGB führt dazu, dass ein Bonus nicht entfällt, wenn eine Kündigung erst zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam wird.

Schlichtungsstelle Energie, ZNER 2012, 109-110 (Beschluss vom 30.12.2011)

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