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ZNER 2015, 490
VGH München 
23. Schalleinwirkungen durch Windenergieanlagen (Beschluss vom 10.08.2015, 22 ZB 15.1113)

Die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hängt grundsätzlich nur von der Rechtmäßigkeit der Lärmimmissionsprognose ab, nicht von Abnahmemessungen. Ein Rechtsfehler bei der Anordnung einer Abnahmemessung beseitigt nicht die Rechtmäßigkeit einer Immissionsprognose. Umgekehrt gleicht die Anordnung einer Abnahmemessung keine unzureichende Lärmimmissionsprognose aus.

VGH München, ZNER 2015, 490-493 (Beschluss vom 10.08.2015, 22 ZB 15.1113)

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