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ZNER 2017, 369
Brandenburgisches OLG 
5. Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Netzbetreibern im Rahmen der Datenveröffentlichung der BNetzA nach § 31 Abs. 1 ARegV (Urteil vom 20.06.2017, 6 U 58/15)

§ 12 EEG 2012 begründet einen Entschädigungsanspruch in Fällen der Drosselung der Einspeisung von Strom wegen eines Netzengpasses aus laufendem Betrieb, nicht aber bei anfänglich beschränkter Einspeisung wegen noch nicht vorhandener Netzkapazitäten.

Brandenburgisches OLG, ZNER 2017, 369-370 (Urteil vom 20.06.2017, 6 U 58/15)

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