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ZNER 2020, 43
BVerwG 
Berücksichtigung artenschutzfachlicher Belange bei der standortbezogenen Vorprüfung nach dem UVPG (Urteil vom 26.09.2019, 7 C 5.18, 8 A 870/15, 11 K 3060/13)

Die Möglichkeit einer Beteiligungsberechtigung genügt zur Begründung der Verbandsklagebefugnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a UmwRG, wenn diese von dem Ergebnis einer Vorprüfung abhängt.

BVerwG, ZNER 2020, 43-47 (Urteil vom 26.09.2019, 7 C 5.18, 8 A 870/15, 11 K 3060/13)

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