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ZNER 2020, 69
Altrock 
ZNER 2020, Heft 02, Umschlagteil S. 69 (IV)

Editorial

Wie Sie vielleicht schon gemerkt haben, gab es zum Jahresbeginn Neuerungen bei der ZNER: Als Ausfluss der vor einem Jahr begonnenen, sehr erfreulichen Zusammenarbeit von ZNER-Stiftung, Redaktion und unserem neuen Verlag, der dfv Mediengruppe, dürfen wir uns mit Ihnen über ein neues Layout und Druckbild freuen. Eine leicht veränderte, etwas größere Schrift, größere Überschriften und eine neue Kopfzeile sollen die Lesbarkeit verbessern. Außen ist aber erst einmal alles beim Alten geblieben.

Auch inhaltlich wollen wir unserer Linie treu bleiben. Dem spricht nicht entgegen, dass es in der Redaktion weitere Veränderungen gab: Ganz herzlich begrüßen wir Herrn Prof. Dr. Edmund Brandt, bisher im Wissenschaftlichen Beirat, und Frau Dr. Heidrun Schalle! Nach dem Ausscheiden zuletzt von Frau Dr. Cornelia Ziehm, die uns aber als Mitglied im ZNER-Stiftungsrat erhalten bleibt, sind wir damit wieder sehr gut besetzt, um die ganze Breite des Energierechts abzudecken. Dabei freuen wir uns, dass Herr Prof. Brandt u. a. seine große Expertise im Verwaltungsrecht und zu dessen Bezügen zum Energierecht in die Redaktionsarbeit einbringen wird. Frau Dr. Schalle ist vielen von uns seit Langem als herausragende Energierechtsanwältin bekannt und wird sich in der Redaktion besonders mit klassisch energiewirtschaftsrechtlichen Fragestellungen aus dem EnWG befassen.

Nachdem Heft 1 den Schwerpunkt Windenergierecht hatte – und damit das Verwaltungsrecht – wenden wir uns mit Heft 2 dem Umweltenergierecht zu, besonders dem Klimapaket der Bundesregierung. Dieses hat uns bereits das BEHG gebracht, mit dem ab dem Jahr 2021 ein nationaler Emissionshandel mit zunehmend nichtmarginalen CO2-Preisen dem europäischen ETS zur Seite gestellt wird. Die Frage, ab wann man das damit Geschaffene als Emissionshandel bezeichnen kann und was die aktuelle Regelung von einer Steuer unterscheidet, sparen wir uns für den Moment noch auf. Mit ihrem Aufsatz „Brennstoffemissionshandelsgesetz – Finanzielle Mehrbelastungen ohne Lenkungswirkung im Gebäudesektor?“ stellt Jenny Kortländer die neuen gesetzlichen Regelungen zunächst im Überblick dar, um dann deren Wirkungen im Gebäudesektor genauer zu betrachten.

Aktuell arbeitet die Bundesregierung bekanntlich an ihrer Nationalen Wasserstoffstrategie – ebenfalls Ausfluss ihres Klimapakets. Bis heute liegt aber immer noch keine Verständigung zwischen zwei „Lagern“ vor: Die einen erwarten, dass der große Bedarf an grüner Energie in der Energiewende trotz ambitioniertester nationaler Ausbauanstrengungen höchstwahrscheinlich zu einem Einsatz von letztlich grünem, auch importiertem Wasserstoff führen dürfte. Andere fürchten Ineffizienzen, falsche Lock-Ins und stehen dem Gedanken eines Imports von grünem Wasserstoff grundsätzlich kritisch gegenüber. Michael Kalis und Tim Langenhorst setzten hier an und behandeln in ihrem Aufsatz einen Aspekt, der bislang noch nicht breit diskutiert wird: Inwieweit muss – heimischer, aber besonders auch importierter – Wasserstoff Nachhaltigkeits- und THG-Einsparungskriterien genügen? Ein sehr spannendes Thema, das die Autoren geschickt anhand eines Vergleichs mit den vorhandenen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraft- und -brennstoffe angehen, um dann das geltende Recht nach vergleichbaren Regelungen für Wasserstoff – der eben aus Wasser und grünem Solar- und Windstrom entsteht – zu durchsuchen. Ihr Befund: Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien bestehen kaum und können allenfalls als hochkomplexes Stückwerk bezeichnet werden. Wie wahr.

Der dritte Aufsatz von Martin Altrock und Marcel Dalibor befasst sich mit der Frage, ob eine Herunterregelung einer EEG- oder KWKG-Anlage während eines Netzausbaus eine Maßnahme des Einspeisemanagements darstellt und deshalb vom regelnden Netzbetreiber zu entschädigen ist. Zuletzt hatten dies die Oberlandesgerichte in Brandenburg und Naumburg verneint. Aktuell liegt die Sache beim neuen, 13. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Ob hier Hilfe naht? Anderenfalls drohen weitere schwere Risiken für Investoren in Wind- und Solaranlagen, die das Ausmaß von Abregelungen aufgrund allgegenwärtiger Netzausbaumaßnahmen weder absehen noch die wirtschaftlichen Folgen der Abregelungen tragen können. Ohne mehr grünen Strom wird aber die Energiewende nicht glücken, wird letztlich noch mehr Wasserstoff importiert und werden bis dahin noch mehr Emissionszertifikate gekauft werden müssen.

Dr. Martin Altrock

 
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