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ZNER 2022, 60
OLG Düsseldorf 
Feststellung einer Zuwiderhandlung im Sinne des § 65 Abs. 3 EnWG ([unbekannt] vom 01.09.2021, VI-3 Kart 209/20)

Feststellungsfähige Zuwiderhandlung im Sinne des § 65 Abs. 3 EnWG kann auch ein Verstoß des Bilanzkreisverantwortlichen gegen die ihm aufgrund des Standardbilanzkreisvertrags (Strom) 2011 obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung (Ziff. 5.1., 5.2.) bzw. zur Vermeidung „signifikanter Bilanzkreisabweichungen“ (Ziff. 11.4.) sein.

OLG Düsseldorf, ZNER 2022, 60-68 ([unbekannt] vom 01.09.2021, VI-3 Kart 209/20)

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