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ZNER 2019, 545
OLG Karlsruhe 
Keine Pflicht eines Stromlieferanten zur Zahlung von EEG-Zinsen (Urteil vom 26.03.2019, 8 U 140/17)

§ 60 Abs. 4 EEG 2014 ist für Meldepflichtverletzungen vor dem 01. 08. 2014 nicht anwendbar. Insoweit kommt nur ein Anspruch aus § 37 Abs. 5 EEG 2012 in Betracht.

OLG Karlsruhe, ZNER 2019, 545-547 (Urteil vom 26.03.2019, 8 U 140/17)

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