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ZNER 2022, 405
OVG Lüneburg 
Verwaltungskosten für Windparkgenehmigung; Zuständigkeit des OVG ([unbekannt] vom 16.06.2022, 12 KS 71/22)

Die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO erstreckt sich nicht auf die Anfechtung isolierter Kostenbescheide über die Höhe von Verwaltungskosten, die dem Widerspruchsführer in einem auf die Genehmigung eines Windparks bezogenen Widerspruchsverfahren auferlegt wurden.

OVG Lüneburg, ZNER 2022, 405 ([unbekannt] vom 16.06.2022, 12 KS 71/22)

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