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RIW 2018, 469
BFH 
Revisionsgrund – Auslegung eines Vertrags fälschlicherweise nach deutschem anstatt nach ausländischem Recht (Urteil vom 07.12.2017, IV R 23/14)

Hat das Tatsachengericht einen Vertrag, der ausländischem Recht unterliegt, nach deutschem Recht ausgelegt, liegt darin ein Verstoß gegen materielles Bundesrecht, der vom Revisionsgericht ohne Rüge zu berücksichtigen ist.

BFH, RIW 2018, 469-472 (Urteil vom 07.12.2017, IV R 23/14)

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