EuGH: Elektronisch gelieferte Gutscheine – Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine
– Guthabenkarten oder Gutscheincodes, die für den Erwerb digitaler Inhalte bestimmt und mit einer Länderkennung versehen sind, die die fraglichen digitalen Inhalte nur in dem betreffenden Mitgliedstaat zugänglich macht (Vorabentscheidungsersuchen Deutschland)