Thüsing/Mantsch
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (nachfolgend PSV) ist eine wichtige, ja sogar eine notwendige Institution. Er sichert die Leistungen der Arbeitnehmer aus betrieblicher Altersversorgung auch da, wo sie im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz leer ausgehen würden. Gäbe es ihn nicht – man müsste ihn erfinden. Springt er ein, so kann er Rückgriff nehmen beim (nunmehr insolventen) Arbeitgeber als eigentlichem Schuldner der Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung und aus der Insolvenzmasse das bekommen, …
Thüsing/Mantsch, BB 2024, 1717-1723