Eine Split-Screen-Werbung, die innerhalb des Werbefensters auch Elemente der laufenden Sendung abbildet, ist mit dem werberechtlichen Trennungsgebot nicht vereinbar und verstößt daher gegen § 8 Abs. 4 S. 1 MStV. (Leitsatz des Gerichts)
VG Hannover, K&R 2024, 539-542 (Urteil vom 07.02.2024, 7 A 3303/22)