FG Münster
Es widerspricht der MwStSystRL, wenn der Vorsteuerabzug einem Steuerpflichtigen versagt wird, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Lieferer begangene Steuerhinterziehung einbezogen war oder dass in der Lieferkette bei einem anderen Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausging oder nachfolgte, Mehrwertsteuer hinterzogen wurde.
FG Münster, BB 2014, 543-551 (Beschluss vom 12.12.2013, 5 V 1934/13 U)