LG Hamburg
Ein Prämiensystem, bei dem Mitarbeitern von Pflegediensten für die erfolgreiche Werbung von Interessenten für Pflegehilfsmittelboxen (die jedenfalls auch Medizinprodukte und Arzneimittel enthalten) Prämienpunkte gewährt werden, die in Sachprämien mit einem Wert von 5 Euro und mehr eingelöst werden können, ist unzulässig. Es besteht zumindest die abstrakte Gefahr, dass die Pflegedienstmitarbeiter bei der Weiterempfehlung an ihre Patienten Gesichtspunkte wie Qualität und Geeignetheit außer Acht lassen und sich allein von der Aussicht auf die spätere Einlösung der Prämienpunkte leiten lassen. …
LG Hamburg, WRP 2023, 500-506 (Urteil vom 09.02.2023, 312 O 42/21)