OLG Naumburg
Angesichts des Wortlauts der zurzeit geltenden Fassung des § 312 g Abs. 2 BGB gibt es keine Möglichkeit, einen generellen Ausschluss des Widerrufsrechts für Arzneimittel im Fernabsatz anzunehmen. Es mag zwar für diesen Ausschluss rechtspolitisch, insbesondere aus der Sicht der Apotheker, gute Gründe für einen solchen Ausschluss geben. Es wäre aber Sache des Gesetzgebers, …
OLG Naumburg, K&R 2017, 658-659 (Urteil vom 22.06.2017, 9 U 19/17)