Die Investition in gegenläufige, betragsidentische und laufzeitidentische Wandelschuldverschreibungen auf Gold mit Option auf Warrants ist kein Gestaltungsmissbrauch und führt auch nicht zur Anwendung des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG.
FG München, BB 2024, 985-1001 (Urteil vom 27.10.2023, 8 K 797/22)