Hanseatisches OLG Hamburg
Unter dem Aspekt der Irreführung über den Rang eines Qualitätsurteils im Rahmen eines Warentests ist die Werbung für ein Blutzuckermessgerät mit dem Testergebnis „GUT (1,9)“ der Stiftung Warentest nicht irreführend, wenn die mit gleicher Note bewerteten Konkurrenzprodukte zwar bessere Punktwerte (1,7 bzw. 1,8) erzielt haben, im Test aber für kein anderes Produkt eine bessere Note (hier: „SEHR GUT“) vergeben worden ist. …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2014, 341-342 (Sonstiges vom 14.11.2013, 3 U 52/13)