Lehnt die Finanzverwaltung die Durchführung eines Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte ab, hat sie mittels negativen Feststellungsbescheides zu entscheiden.
FG Baden-Württemberg, StB 2022, 388-400 (Urteil vom 21.01.2022, 13 K 2104/18)