AG München
Die ursprünglich erteilte Einwilligung in den Newsletter-Erhalt war infolge Zeitablaufs nicht mehr wirksam. Die Zusendung des Newsletters wurde wegen des Austritts des Klägers aus einem Golfclub beendet. Die Beklagte durfte vier Jahre später nicht davon ausgehen, die ursprünglich erteilte Einwilligung des Klägers in den Newsletter-Erhalt bestehe fort. (Leitsatz der Redaktion)
AG München, K&R 2023, 378-381 (Urteil vom 14.02.2023, 161 C 12736/22)