BVerwG
Ob die in § 113 a Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 113 b TKG geregelte Pflicht der Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, im Einzelnen bezeichnete Verkehrs- und Standortdaten anlasslos für eine Dauer von zehn bzw. vier Wochen auf Vorrat zu speichern, angesichts der im Gesetz geregelten Vorgaben zur Datensicherheit und zum Datenabruf auf Art. 15 Abs. 1 der RL 2002/58/EG gestützt werden kann, …
BVerwG, K&R 2019, 819-824 (Beschluss vom 25.09.2019, 6 C 12.18)