FG Hamburg
Zu Leitsatz 1: Es bedurfte vorliegend keiner Entscheidung darüber, ob die Rechtsprechung des BFH, die zum Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit der Übermittlung der Klage mittels eines elektronischen Dokumentes gem. § 52a FGO ergangen ist, auch auf das Fehlen von Angaben zu § 52d FGO übertragbar ist. (Rn. 37) (Rn. 40)
FG Hamburg, StB 2023, 343-356 ([unbekannt] vom 28.06.2023, 2 K 6/23)