Oberbeck
Ein Händler auf Amazon Marketplace ist für durch Amazon verursachte Rechtsverletzungen auch dann verantwortlich, wenn ihn kein persönliches Verschulden trifft. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war unter anderem eine Rechtsverletzung durch eine wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion auf Amazon Marketplace. Das Gericht stufte die Weiterempfehlung als unzumutbare Belästigung ein und nahm den Händler selbst in die Verantwortung. …
Oberbeck, DSB 2015, 174 (Urteil vom 13.05.2015, I-8 O 1/15)