LG Bielefeld
Die Kernaussage der Werbung auf der Internetpräsenz geht dahin, dass die Antragsgegnerin – durch ihre Technologie unterstützt – selbstständig die Höhe des berechtigten Abfindungsanspruches ermittle, eine Kündigungsschutzklage automatisch und individuell erstellte und erst anschließend ein Partneranwalt den Fall übernehme und die Klage bei dem zuständigen ArbG einreiche. …
LG Bielefeld, K&R 2018, 130-132 (Beschluss vom 01.08.2017, 15 O 67/17)